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   LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04   

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https://dejure.org/2006,27648
LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04 (https://dejure.org/2006,27648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.12.2006 - L 17 U 166/04 (https://dejure.org/2006,27648)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - L 17 U 166/04 (https://dejure.org/2006,27648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Unfall im Zuge einer eigenverantwortlichen Herstellung eines Werkes für einen Unternehmer; Unfall bei Auftrag mit Werkvertragscharakter; Besorgung eines Auftrags mit Werkvertragscharakter im Sinne einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsschutz als Wie-Beschäftigter" - Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher von unternehmerähnlicher Tätigkeit - Besorgung eines Auftrags mit Werkvertragscharakter - familiär geprägte Gefälligkeit - Zeitaufwand von 40 Stunden - Bauhelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04
    Nicht alles, was einem Unternehmen objektiv nützlich und der Art der Verrichtung nach üblicherweise sonst dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich ist, wird in arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit verrichtet (BSG vom 20.01.1987 -2 RU 15/86-).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04
    Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass im Rahmen der Beurteilung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles der Zeitaufwand von JH (40 Stunden) noch rein familiärer Gefälligkeit zuzuordnen ist (BSG vom 29.09.1992 -2 RU 46/91-; Bereiter-Hahn/ Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2 SGB VII, Anm 34.19).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04
    Entscheidend ist, dass der Beschäftigte im Wesentlichen frei seine Tätigkeit planerisch gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BSG vom 27.10.1987 -2 RU 9/87-).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 U 379/99

    Kein UV-Schutz bei unternehmerähnlicher Tätigkeit (§ 539 Abs. 2 RVO)

    Auszug aus LSG Bayern, 05.12.2006 - L 17 U 166/04
    Eine derartige Tätigkeit muss zudem nach ihren konkreten Umständen einer Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sein (LSG Rheinland-Pfalz vom 03.04.2000 -L 7 U 379/99-).
  • SG Düsseldorf, 09.12.2008 - S 6 U 119/06

    Kein Unfallversicherungsschutz bei familiärer Hilfe beim Hausbau

    Auch ein insgesamt vorgesehener Zeitaufwand von 140 Stunden bei Bauarbeiten wurde noch als verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistung eines Schwiegervater angenommen (Urteil des Bayerischen LSG - L 17 U 166/04 - vom 05.12.2006).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - L 4 U 685/10

    Gefälligkeitsleistung und Nachbarschaftshilfe: Besteht ein gesetzlicher

    Die Beklagte hat die angefochtenen Bescheide unter Hinweis auf Entscheidungen des Landessozialgerichts (LSG) NRW (Urteil vom 2.3.2007 - L 4 U 47/06 -) und des Bayerischen LSG (Urteil vom 5.12.2006 - L 17 U 166/04 -) für rechtmäßig gehalten.
  • SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20

    Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

    Auch ein insgesamt vorgesehener Zeitaufwand von 140 Stunden bei Bauarbeiten wurde noch als verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistung eines Schwiegervaters angenommen ( LSG Bayern, Urteil - L 17 U 166/04 - vom 05.12.2006 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2012 - L 10 U 1085/12
    Der von der Beklagten im Widerspruchsbescheid unter Zitierung verschiedener zweitinstanzli-cher Urteile (Urteile des bayerischen LSG vom 05.12.2006, L 17 U 166/04; 14.02.2007, L 2 U 140/06 und 28.05.2008, L 2 U 28/08 alle in juris) dargestellten Argumentation, selbst eine Ar-beitsleistung von über 80 Stunden jährlich könne noch durch ein Verwandtschaftsverhältnis geprägt werden, ist - in dieser Allgemeinheit - grundsätzlich zuzustimmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2007 - L 9 U 358/04
    War es aber so, dass der Verstorbene seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten konnte und auch seine Arbeitszeit frei bestimmen konnte, so spräche auch dies eher für eine unternehmerähnliche als für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit (vgl. insoweit: Urteil des bayrischen Landessozialgerichts vom 5. Dezember 2006, L 17 U 166/04).
  • SG München, 30.04.2014 - S 1 U 5029/13

    Anspruch auf Feststellung des Arbeitsunfalls eines Zimmerers im

    Zudem muss eine solche Tätigkeit nach den konkreten Umständen eine Tätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ähnlich sein (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Dezember 2006, Az.: L 17 U 166/04 mwN).
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